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Deine Rechte

 

Kinderrechte bilden die Grundlage unserer wertebasierten Arbeit. 

Kinder verdienen es, in einer Welt aufzuwachsen, die ihnen Schutz, Bildung und Freiheit bietet.

Seit unserer Gründung 1991 setzt sich der Kinderschutzbund, Kreisverband Vorpommern-Greifswald e.V. für die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und ihren Familien ein, für ihr Aufwachsen in Gewaltfreiheit und für die Umsetzung ihrer Beteiligungsrechte. Unsere Einrichtungen unterbreiten  Angebote, welche die Rechte der Kinder verwirklichen, ihre Zukunftschancen verbessern und allen Kindern mit einer Zuwanderungsgeschichte gleiche Entwicklungschancen bieten. 

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass jedes Kind ein glückliches, gesundes und erfülltes Leben führen kann, frei von Angst, Missbrauch und Armut.

 

Hier die wichtigsten Kinderrechte in Kurzform:

 

  1. 1. Gleichheit

    Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.

    (Artikel 2)

  2. 2. Gesundheit

    Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

    (Artikel 24)

  3. 3. Bildung

    Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

    (Artikel 28)

  4. 4. Spiel und Freizeit

    Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

    (Artikel 31)

  5. 5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung

    Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

    (Artikel 12 und 13)

  6. 6. Schutz vor Gewalt

    Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

    (Artikel 19, 32 und 34)

  7. 7. Zugang zu Medien

    Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.

    (Artikel 17)

  8. 8. Schutz der Privatsphäre und Würde

    Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

    (Artikel 16)

  9. 9. Schutz im Krieg und auf der Flucht

    Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

    (Artikel 22 und 38)

  10. 10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

    Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

    (Artikel 23)