Was ist begleiteter Umgang?
Umgangsberechtigte haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts (§ 18 Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Der Begriff des begleiteten Umgangs beschreibt die überwachte Umgangszeit zwischen einem Kind und einem Umgangsberechtigten durch einen neutralen Dritten.
Unter welchen Voraussetzungen ist begleiteter Umgang nötig?
Begleiteter Umgang kann vom Familiengericht gemäß §1684 Abs. 4 BGB unter der Voraussetzung der Kindeswohlgefährdung durch den Umgangssuchenden angeordnet werden. In besonders schweren Fällen kann das Umgangsrecht sogar gänzlich aufgehoben werden.
Begleiteter Umgang kann auch beim Jugendamt oder an einer Beratungsstelle beantragt werden oder aber infolge einer privaten Regelung zwischen Sorgeberechtigten und Umgangssuchendem erfolgen.
Gründe für betreuten Umgang
In bestimmten Situationen lässt sich betreuter Umgang nicht vermeiden. Dies ist vor allem der Fall in den folgenden Szenarien:
Die Beteiligten sind nicht im Stande Vereinbarungen untereinander zu treffen.
Es besteht der Verdacht auf Misshandlung oder sexuellen Missbrauch des Kindes seitens des Umgangsberechtigten.
Das Kind hatte lange Zeit keinen Kontakt zu dem Umgangssuchenden oder bisher noch nie Kontakt.
Dem Umgangssuchenden ist eine angemessene Erziehung des Kindes nicht zuzutrauen.
Der Umgangssuchende ist psychisch krank oder drogenabhängig.
Der Umgangssuchende äußert sich extrem abfällig über den Sorgeberechtigten.
Wie läuft der begleitete Umgang ab?
Der genaue Ablauf eines begleiteten Umgangstermins ist individuell zu gestalten und folgt keinem gesetzlich festgehaltenen Muster. Wie der Termin abläuft und welche Aktivitäten unternommen werden sollen, kann vorher abgesprochen werden. Wichtig ist hierbei, dass Vereinbarungen im Sinne des Kindes getroffen werden und entsprechend gehandelt wird.
Dauer der betreuten Umgangszeit
Die Dauer der betreuten Umgangszeiten wird individuell festgelegt und beläuft sich meist auf einige Stunden an einem Tag. Wie häufig der Umgang stattfinden soll ist ebenfalls eine Frage der individuellen Ausgestaltung der Umgangsregelung.
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